Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen TTI – Technologie-Transfer-Initiative GmbH (nachfolgend „ClausiusAI“) und ihren Kunden über die Nutzung der Plattform ClausiusAI sowie damit verbundene Beratungs- und Antragsleistungen. Kunden sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die die Leistungen in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit in Anspruch nehmen — ClausiusAI richtet sich nicht an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ClausiusAI stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Leistungsbeschreibung
ClausiusAI bietet einen kostenlosen, automatisierten Fördercheck an, der auf Basis der vom Kunden eingegebenen Unternehmens- und Projektangaben passende Förderprogramme identifiziert. Beauftragt der Kunde ClausiusAI im Anschluss mit der weiteren Betreuung, umfasst die Leistung die KI-gestützte Eignungsprüfung des Vorhabens gegenüber den Förderkriterien, die inhaltliche und formale Vorbereitung der Antragsunterlagen sowie deren fachliche Prüfung durch einen menschlichen Berater vor Einreichung („Man in the loop“). Der Kunde reicht den vorbereiteten Antrag selbst oder gemeinsam mit ClausiusAI beim zuständigen Fördergeber ein. ClausiusAI erbringt eine Dienstleistung im Sinne des § 611 BGB und schuldet damit ein sorgfältiges Vorgehen, nicht die Bewilligung der Förderung selbst — siehe § 6.
§ 3 Vertragsschluss
Die Nutzung des Förderchecks stellt noch keinen Vertragsschluss über die Antragsvorbereitung dar. Auf Basis des Förderchecks unterbreitet ClausiusAI dem Kunden ein Angebot zur weiteren Betreuung; der Vertrag über die Antragsvorbereitung kommt zustande, sobald der Kunde dieses Angebot annimmt (Beauftragung). ClausiusAI ist berechtigt, eine Beauftragung ohne Angabe von Gründen abzulehnen, etwa wenn das Vorhaben offensichtlich nicht förderfähig ist oder gegen die in unseren Werten beschriebenen Integritätsgrundsätze verstößt.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
Die Nutzung der Plattform und der Fördercheck sind kostenlos. Bei erfolgreicher Förderzusage berechnet TTI – Technologie-Transfer-Initiative GmbH ein Erfolgshonorar in Höhe von 2,5 % der bewilligten Fördersumme zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Als Erfolgsfall gilt branchenüblich der Zugang des Förder- bzw. Zuwendungsbescheids beim Kunden, unabhängig vom Zeitpunkt der tatsächlichen Auszahlung der Fördermittel. Das Honorar wird mit Rechnungsstellung fällig und ist innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Das Honorar bleibt auch dann in voller Höhe geschuldet, wenn die bewilligte Fördersumme nach Bescheiderteilung nachträglich gekürzt, nicht ausgezahlt oder widerrufen wird — maßgeblich für die Berechnung ist die im Bescheid ausgewiesene Fördersumme zum Zeitpunkt des Zugangs. Eine automatisierte Zahlungsabwicklung ist aktuell nicht in das Produkt integriert; die Rechnungsstellung erfolgt manuell.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt die für die Antragserstellung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig, rechtzeitig und wahrheitsgemäß zur Verfügung und prüft die von ClausiusAI vorbereiteten Inhalte vor Einreichung auf sachliche Richtigkeit. Erkennt der Kunde Unrichtigkeiten oder Änderungen im Sachverhalt, teilt er dies ClausiusAI unverzüglich mit.
§ 6 Keine Förderzusage
TTI – Technologie-Transfer-Initiative GmbH identifiziert passende Förderprogramme und bereitet Antragsunterlagen vor, kann jedoch keine Förderzusage garantieren. Die Entscheidung über die Förderung trifft ausschließlich der jeweilige Fördergeber.
§ 7 Haftung
ClausiusAI haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet ClausiusAI nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf — begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, der Höhe nach begrenzt auf 100.000 € je Schadensfall. Die Haftung für entgangenen Gewinn oder ausbleibende Fördermittel ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die verschuldensunabhängige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 8 Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag über die Antragsvorbereitung endet mit vollständiger Erbringung der beauftragten Leistung, spätestens mit Einreichung des Antrags beim Fördergeber. Er begründet keine laufende Vertragsbeziehung mit fester Mindestlaufzeit. Unabhängig davon kann jede Partei den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen, insbesondere bei erheblicher Verletzung der Mitwirkungspflichten nach § 5 durch den Kunden.
§ 9 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Stuttgart.
