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Wie funktioniert es?

ClausiusAI begleitet Sie durch den gesamten Förderprozess — von der ersten Projektidee bis zum einreichungsfähigen Antrag. Das Produktversprechen ist nicht nur, passende Förderprogramme zu finden, sondern den vollständigen Weg bis zur Einreichung abzubilden.

Screenshot der ClausiusAI-Förderanalyse: Ladebildschirm mit Fortschrittsanzeige, während Unternehmensdaten und Vorhaben mit verfügbaren Förderprogrammen abgeglichen werden.

01

Vorhaben beschreiben

Sie erläutern Ihre Projektidee, die geplante Entwicklung und die wesentlichen Rahmenbedingungen.

Dauer: Ca. 5–10 MinutenIhr Aufwand: Unternehmens- und Projektangaben, siehe Vorbereitung

02

Förderprogramm identifizieren

ClausiusAI analysiert das Vorhaben und gleicht es mit den Anforderungen verfügbarer Förderprogramme ab.

Dauer: Automatisiert, wenige MinutenIhr Aufwand: Kein weiterer Aufwand Ihrerseits

03

Antrag vorbereiten

Das System übernimmt vorhandene Angaben und erstellt eine erste programmspezifische Antragsstruktur.

Dauer: AutomatisiertIhr Aufwand: Kein weiterer Aufwand Ihrerseits

04

Inhalte prüfen und ergänzen

Sie bearbeiten die vorbereiteten Inhalte in einer Online-Maske. Änderungen werden unmittelbar in die Antragsunterlagen übernommen.

Dauer: Individuell, je nach VorhabenkomplexitätIhr Aufwand: Ergänzung technischer/fachlicher Details

05

Persönliche Abstimmung

Optional können fachlich vorbereitete Berater hinzugezogen werden. Diese kennen Ihr Unternehmen, das Projekt und die bereits erarbeiteten Unterlagen.

Dauer: Nach TerminvereinbarungIhr Aufwand: Ein Abstimmungsgespräch

06

Unterlagen erstellen und einreichen

ClausiusAI finalisiert die erforderlichen Dokumente und unterstützt Sie bei der Einreichung.

Dauer: Abhängig vom FörderprogrammIhr Aufwand: Freigabe vor Einreichung

Entscheidungspunkte im Prozess

Nach der Analyse in Schritt 02 steht nicht automatisch fest, dass ein Antrag folgt — an diesem Punkt entscheidet sich einer von vier Wegen:

Go

Ein passendes Programm ist gefunden, die Antragsvorbereitung startet.

Nachschärfen

Angaben zum Vorhaben reichen noch nicht für eine belastbare Einschätzung.

Alternatives Programm

Ein anderes Förderprogramm passt besser zum Vorhaben als ursprünglich angenommen.

No-Go

Das Vorhaben erfüllt aktuell keine Förderkriterien — das wird offen kommuniziert, statt einen aussichtslosen Antrag vorzubereiten.

Zwei Sonderfälle im Antragsweg

Forschungszulage

Läuft über zwei Stellen: Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) prüft und bescheinigt die Förderfähigkeit des Vorhabens, das zuständige Finanzamt setzt die Zulage anschließend im Steuerbescheid fest. Details auf der Forschungszulage-Seite.

Zuschussprogramme

Viele Zuschussprogramme laufen zweistufig: zunächst eine Projektskizze beim zuständigen Projektträger, erst nach positiver Bewertung der vollständige Antrag. Details variieren je Programm, siehe die jeweilige Förderprogramm-Seite.

Nach der Bewilligung

Mit dem Förderbescheid endet der Prozess nicht: Je nach Programm kommen Änderungsanzeigen bei Projektabweichungen, der Mittelabruf, laufende Dokumentation der förderfähigen Kosten sowie am Ende ein Verwendungsnachweis hinzu. Der Umfang unterscheidet sich deutlich zwischen Zuschuss, Förderdarlehen und Forschungszulage.

Typische Verzögerungen — und wie man sie vermeidet

  • Unvollständige oder nicht plausible Kostenkalkulation — vorab klären, siehe Vorbereitung.
  • Unklare Abgrenzung zwischen förderfähiger Entwicklung und bereits marktreifer Umsetzung.
  • Fehlende Nachweise zu Projektbeginn, etwa bei bereits laufenden Vorhaben.
  • Verpasste Stichtage bei Programmen mit festen Einreichungsfristen statt laufender Antragstellung.

Warum „Clausius“?

Namensgeber ist Rudolf Clausius (1822–1888) — deutscher Physiker und einer der Begründer der modernen Thermodynamik, der mit der Formulierung des zweiten Hauptsatzes und der Einführung des Entropie-Begriffs Grundlagenforschung in technischen Fortschritt übersetzte. Genau diesen Pioniergeist — Forschung konsequent bis zur praktischen Anwendung zu Ende zu denken — verstehen wir als Auftrag: methodisch, Schritt für Schritt, von der ersten Idee bis zum einreichungsfähigen Antrag.

Häufige Fragen

Wie lange dauert es insgesamt von der ersten Idee bis zur Förderzusage?
Die Gesamtdauer hängt maßgeblich vom gewählten Förderinstrument und dessen zugrundeliegender Bewilligungslogik ab, nicht primär von der Komplexität Ihres Vorhabens. Zuschussprogramme mit zweistufigem Verfahren — erst Projektskizze, dann Vollantrag — durchlaufen häufig einen mehrmonatigen Begutachtungsprozess, da Projektträger über ein begrenztes Jahresbudget im Wettbewerb mit anderen Antragstellern entscheiden. Die Forschungszulage als steuerliche, rechtsanspruchsbasierte Förderung kann demgegenüber deutlich schneller zur Bescheinigung führen, da kein Auswahlwettbewerb stattfindet. Die eigentliche Analyse- und Antragsvorbereitungsphase mit ClausiusAI selbst nimmt unabhängig vom Programm nur wenige Tage bis Wochen in Anspruch — die im Folgenden dargestellten sechs Schritte bilden diesen intern steuerbaren Teil des Prozesses ab, während die externe Bearbeitungsdauer beim Fördergeber liegt.
Was bedeutet „Nachschärfen“ konkret — muss ich dann von vorn anfangen?
Nein, ein Nachschärfen bedeutet ausdrücklich keinen Neustart, sondern eine gezielte Vertiefung einzelner Angaben, die für eine belastbare Förderentscheidung noch nicht ausreichen. In der Praxis betrifft das meist die technische Abgrenzung zum Stand der Technik oder eine noch zu unscharf formulierte Kostenstruktur — beides lässt sich in der Regel durch konkrete Nachfragen und ergänzende Angaben lösen, ohne die bereits erarbeitete Grundstruktur zu verwerfen. Der Aufwand für ein Nachschärfen ist damit deutlich geringer als für die Ersterstellung, da alle bereits validierten Bestandteile des Vorhabens bestehen bleiben. Dieser iterative Charakter ist bewusst so angelegt, damit die Qualität der Antragsgrundlage schrittweise steigt, statt bei der ersten Unschärfe das gesamte Vorhaben infrage zu stellen.
Was, wenn mein Vorhaben laut Analyse aktuell kein Förderkriterium erfüllt (No-Go)?
Ein No-Go wird offen und mit nachvollziehbarer Begründung kommuniziert, statt einen aussichtslosen Antrag vorzubereiten und damit sowohl Ihre Ressourcen als auch die Reputation gegenüber dem Fördergeber unnötig zu belasten. In der überwiegenden Zahl der Fälle liegt die Ursache nicht in einer grundsätzlichen Nichtförderfähigkeit des Unternehmens, sondern in einem noch zu gering herausgearbeiteten Forschungs- und Entwicklungsanteil im Vorhaben selbst. Ein strukturierter Blick auf die Anforderungen in der Vorbereitung hilft häufig dabei, den tatsächlich förderfähigen Kern eines Vorhabens von den bereits marktreifen Anteilen zu trennen, bevor ein neuer Anlauf sinnvoll erscheint. Strategisch empfiehlt es sich, ein No-Go als Anlass zu nehmen, das Vorhaben technisch zu schärfen, statt es vorschnell als generell nicht förderfähig abzuschreiben.
Worin unterscheidet sich der Ablauf bei der Forschungszulage von einem klassischen Zuschussprogramm?
Die Forschungszulage folgt einer grundsätzlich anderen Verfahrenslogik als klassische Zuschussprogramme: Sie läuft über zwei behördlich getrennte Stellen — die Bescheinigungsstelle Forschungszulage prüft die inhaltlichen FuE-Kriterien, das zuständige Finanzamt setzt die Zulage anschließend im Steuerbescheid fest — und kennt dabei keinen Auswahlwettbewerb um ein begrenztes Budget, da ein gesetzlicher Rechtsanspruch besteht. Klassische Zuschussprogramme sind demgegenüber meist zweistufig aufgebaut: Eine Projektskizze wird zunächst grob bewertet, erst nach positivem Bescheid folgt der vollständige, ressourcenintensivere Antrag, wobei die Bewilligung stets im Wettbewerb mit anderen Antragstellern um ein begrenztes Jahresbudget steht. Für Ihre strategische Planung bedeutet das: Die Forschungszulage eignet sich besonders für laufende, bereits angelaufene Entwicklungsarbeiten mit hoher Planungssicherheit, während Zuschussprogramme eher für klar abgegrenzte, neu zu startende Einzelvorhaben mit höherem Fördervolumen passen. Details zur konkreten Verfahrensführung finden Sie auf der Forschungszulage-Seite.
Endet die Zusammenarbeit mit ClausiusAI mit der Einreichung des Antrags?
Der von ClausiusAI beauftragte Kernprozess endet mit der Einreichung des vollständigen, geprüften Antrags — die eigentliche Bewilligungsentscheidung liegt danach vollständig beim Fördergeber. Mit der Bewilligung beginnt jedoch eine neue Verantwortungsphase, deren Umfang sich deutlich zwischen den Förderinstrumenten unterscheidet: Bei Zuschussprogrammen kommen häufig Änderungsanzeigen bei Projektabweichungen, ein programmabhängiger Mittelabruf sowie am Ende ein detaillierter Verwendungsnachweis hinzu, während die Forschungszulage nach der Bescheinigung überwiegend steuerlich abgewickelt wird. Diese Nachlaufpflichten sind kein bürokratisches Beiwerk, sondern entscheiden mit darüber, ob eine bereits bewilligte Förderung am Ende tatsächlich vollständig erhalten bleibt. Bei Fragen zur weiteren Abwicklung nach Bewilligung sprechen Sie uns gerne gezielt an, auch wenn diese Phase außerhalb des Kernauftrags liegt.
Muss ich am Gespräch mit dem Berater in Schritt 5 teilnehmen?
Eine Teilnahme ist nicht zwingend erforderlich, da der Berater die vorbereiteten Inhalte auch ohne persönliche Rücksprache fachlich prüft und freigibt. Ein kurzes Abstimmungsgespräch erweist sich in der Praxis dennoch häufig als wertvoll, insbesondere wenn technische Detailfragen bestehen, die sich schriftlich nur schwer vollständig klären lassen, oder wenn strategische Weichenstellungen — etwa zwischen mehreren infrage kommenden Programmen — noch offen sind. Aus Erfahrung lässt sich sagen, dass ein direkter fachlicher Austausch besonders bei technisch anspruchsvollen oder beihilferechtlich sensiblen Vorhaben das Risiko späterer Rückfragen des Fördergebers spürbar reduziert. Die Entscheidung liegt letztlich bei Ihnen und richtet sich nach Komplexität und Reifegrad Ihres Vorhabens.
Wie stellt ClausiusAI sicher, dass beim Ablauf nichts Wichtiges übersehen wird?
Zentral dafür ist das „Man in the loop“-Prinzip: Die KI übernimmt Recherche, systematischen Programmabgleich und die erste Antragsstruktur, ein fachlich erfahrener Berater prüft jeden Antrag inhaltlich und beihilferechtlich, bevor er eingereicht wird. Diese Aufgabenteilung ist bewusst so gestaltet, dass die KI ihre Stärke — systematischen, lückenlosen Abgleich gegen die gesamte Programmdatenbank — ausspielt, während der Mensch dort eingreift, wo Kontextwissen, Erfahrung und Haftungsfragen entscheidend sind. Ergänzend sichern Plausibilitätsprüfungen zu Kosten, technischem Reifegrad und Vorhabenlogik ab, dass Inkonsistenzen auffallen, bevor sie in den Antrag einfließen. Die vollständige Qualitätssicherungslogik dahinter ist unter Warum ClausiusAI ausführlich beschrieben.
Was kann ich selbst tun, um Verzögerungen im Ablauf zu vermeiden?
Die häufigsten Verzögerungsursachen sind erfahrungsgemäß struktureller, nicht inhaltlicher Natur: unvollständige oder nicht plausible Kostenkalkulationen, fehlende Nachweise bei bereits laufenden Vorhaben sowie verpasste Stichtage bei Programmen mit festen Einreichungsfristen statt laufender Antragstellung. Besonders die Abgrenzung zwischen förderfähiger Entwicklung und bereits marktreifer Umsetzung wird häufig unterschätzt und führt bei unklarer Formulierung zu zusätzlichen Rückfragen der Bewilligungsstelle. Wer diese Punkte bereits vor dem eigentlichen Antragsstart adressiert, verkürzt die Gesamtdurchlaufzeit spürbar und reduziert das Risiko kostspieliger Nacharbeiten. Eine strukturierte Übersicht der relevanten Vorbereitungen finden Sie unter Vorbereitung.
Was übernimmt im Ablauf konkret die KI, und wo braucht es zwingend einen Menschen?
Die KI übernimmt die Recherche über verfügbare Programme, den systematischen Programmabgleich sowie die Erstellung der ersten programmspezifischen Antragsstruktur — Aufgaben, bei denen Vollständigkeit und Konsistenz über eine große Datenbasis hinweg entscheidend sind und maschinelle Verarbeitung ihre Stärke ausspielt. Die fachliche Ergänzung technischer und strategischer Detailfragen sowie die Abstimmung mit dem Berater erfordern demgegenüber bewusst menschliches Urteilsvermögen, da beihilferechtliche Einschätzungen, die Bewertung technischer Unsicherheit und die Abwägung strategischer Alternativen nicht vollständig regelbasiert zu treffen sind. Diese Aufteilung folgt keiner willkürlichen Grenze, sondern der Überlegung, dass Haftungsrelevanz und Kontextabhängigkeit einer Entscheidung bestimmen, ob sie automatisiert oder menschlich getroffen werden sollte. Für Sie als Antragsteller bedeutet das konkret: Je technischer und beihilferechtlich sensibler Ihr Vorhaben, desto stärker verschiebt sich der Aufwand von der KI-Phase in die Beratungsphase.
Kann ich den Ablauf zwischendurch pausieren und später fortsetzen?
Ja, insbesondere die Phase der inhaltlichen Prüfung und Ergänzung ist bewusst so ausgelegt, dass sie in Ihrem eigenen Tempo erfolgen kann, ohne dass bereits erarbeitete Angaben oder Bearbeitungsstände verloren gehen. Das ist gerade bei technisch komplexen Vorhaben relevant, wenn interne Abstimmungen zwischen Entwicklung, Geschäftsführung und Finance mehr Zeit beanspruchen als ursprünglich geplant. Zu beachten ist allerdings, dass bei Programmen mit festen Einreichungsfristen die externe Bearbeitungszeit beim Fördergeber unabhängig von Ihrem internen Tempo weiterläuft — eine zu lange Pause kann deshalb strategisch riskant sein, selbst wenn der Prozess selbst flexibel bleibt. Bei zeitkritischen Vorhaben empfiehlt sich daher, Pausen bewusst zu planen und nicht ungeplant entstehen zu lassen.

Was Sie für den Start vorbereiten sollten: Vorbereitung. Was die Leistung konkret umfasst: Fördermittel beantragen. Weitere Fragen: FAQ.