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Glossar

Änderungsanzeige

Eine Änderungsanzeige ist die Meldung an den Fördergeber, wenn sich ein bewilligtes Vorhaben wesentlich ändert — etwa bei Verzögerungen, geänderten Arbeitspaketen oder abweichenden Kosten.

Wird eine wesentliche Abweichung nicht rechtzeitig angezeigt, riskiert das Unternehmen die (Teil-)Rückforderung der Fördermittel. Änderungsanzeigen sind deshalb kein bürokratisches Beiwerk, sondern ein zentrales Instrument, um die Förderfähigkeit eines laufenden Vorhabens abzusichern.

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