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Glossar

Bagatellgrenze

Eine Bagatellgrenze ist eine Mindestschwelle — etwa bei den förderfähigen Kosten oder der Fördersumme —, unterhalb derer ein Programm einen Antrag nicht bearbeitet. Sie soll den Verwaltungsaufwand im Verhältnis zur Fördersumme wahren.

Bagatellgrenzen unterscheiden sich stark je Programm — von wenigen tausend Euro bei regionalen Digitalisierungszuschüssen bis zu deutlich höheren Schwellen bei EU-Förderprogrammen. Sie sollten vor der Antragsplanung geprüft werden, um Aufwand für ein von vornherein nicht förderfähiges Vorhaben zu vermeiden.

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