Glossar
Restkostenpauschale
Die Restkostenpauschale ist ein prozentualer Aufschlag auf die förderfähigen Personalkosten, mit dem Gemeinkosten und weitere projektbezogene Ausgaben pauschal abgegolten werden — ohne dass jede Einzelposition belegt werden muss.
Solche Pauschalen reduzieren den Dokumentationsaufwand erheblich und sind bei vielen Programmen — von nationalen Zuschüssen bis zu EU-Förderungen — Standard.
Verwandte Begriffe
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