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Glossar

Restkostenpauschale

Die Restkostenpauschale ist ein prozentualer Aufschlag auf die förderfähigen Personalkosten, mit dem Gemeinkosten und weitere projektbezogene Ausgaben pauschal abgegolten werden — ohne dass jede Einzelposition belegt werden muss.

Solche Pauschalen reduzieren den Dokumentationsaufwand erheblich und sind bei vielen Programmen — von nationalen Zuschüssen bis zu EU-Förderungen — Standard.

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