Glossar
Verbundenes Unternehmen
Ein verbundenes Unternehmen liegt vor, wenn ein Unternehmen die Mehrheit der Stimmrechte an einem anderen hält oder es auf andere Weise beherrschenden Einfluss ausübt — etwa über einen Konzernverbund. Für die KMU-Definition ist das relevant, weil bei verbundenen Unternehmen Mitarbeiterzahl, Umsatz und Bilanzsumme vollständig zusammengerechnet werden — anders als bei Partnerunternehmen, bei denen nur ein anteiliger Wert einfließt.
Das bedeutet: Ein für sich genommen kleines Unternehmen kann durch seine Konzernzugehörigkeit die KMU-Schwellenwerte überschreiten und dadurch die höheren KMU-Förderquoten verlieren. Wer verbundene oder Partnerunternehmen im Konzernverbund hat, sollte diese Struktur vor jedem Förderantrag genau prüfen — besonders relevant für Fördermittel für KMU.
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