Glossar
KMU-Definition
Als kleines und mittleres Unternehmen (KMU) gilt nach der EU-Definition (Empfehlung 2003/361/EG), wer weniger als 250 Mitarbeitende beschäftigt und entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. € oder eine Bilanzsumme von höchstens 43 Mio. € aufweist. Innerhalb der KMU-Kategorie wird weiter unterschieden: Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeitende, bis 2 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme) und kleine Unternehmen (unter 50 Mitarbeitende, bis 10 Mio. €).
Bei verbundenen oder Partnerunternehmen werden Mitarbeiterzahlen und Finanzkennzahlen anteilig oder vollständig einbezogen — die tatsächliche Konzernzugehörigkeit kann die KMU-Einstufung also auch dann verändern, wenn das einzelne Unternehmen für sich genommen klein wäre.
Die Einstufung als KMU wirkt sich unmittelbar auf die Förderquote aus — mehr dazu auf der Zielgruppenseite Fördermittel für KMU.
Passende Artikel aus dem Blog
2026-07-06
KMU-Status wechseln mitten in der ZIM-Laufzeit: Was ein Unternehmenswachstum bedeutet
Wächst Ihr Unternehmen während eines laufenden ZIM-Projekts über die KMU-Schwelle, ändert das die Förderquote — nicht automatisch die Förderfähigkeit.
2026-07-01
Eigenanteil bei Förderprojekten finanzieren: Optionen, wenn die Liquidität knapp ist
Eine Förderquote von 45 % bedeutet 55 % Eigenanteil. Welche Finanzierungswege bleiben, wenn die eigene Liquidität dafür nicht ausreicht.
2026-06-27
Bagatellgrenze bei Fördermitteln: Ab welcher Projektgröße sich ein Antrag überhaupt lohnt
Nicht jedes Vorhaben ist groß genug für eine Förderung — viele Programme kennen eine Mindestschwelle.
Verwandte Begriffe
Alle Begriffe im Überblick: Glossar
