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Glossar

KMU-Definition

Als kleines und mittleres Unternehmen (KMU) gilt nach der EU-Definition (Empfehlung 2003/361/EG), wer weniger als 250 Mitarbeitende beschäftigt und entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. € oder eine Bilanzsumme von höchstens 43 Mio. € aufweist. Innerhalb der KMU-Kategorie wird weiter unterschieden: Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeitende, bis 2 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme) und kleine Unternehmen (unter 50 Mitarbeitende, bis 10 Mio. €).

Bei verbundenen oder Partnerunternehmen werden Mitarbeiterzahlen und Finanzkennzahlen anteilig oder vollständig einbezogen — die tatsächliche Konzernzugehörigkeit kann die KMU-Einstufung also auch dann verändern, wenn das einzelne Unternehmen für sich genommen klein wäre.

Die Einstufung als KMU wirkt sich unmittelbar auf die Förderquote aus — mehr dazu auf der Zielgruppenseite Fördermittel für KMU.

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