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Glossar

Vorzeitiger Maßnahmenbeginn

Als vorzeitiger Maßnahmenbeginn gilt eine Bestellung, ein unterschriebener Liefer- oder Werkvertrag oder der tatsächliche Projektstart, bevor der Förderantrag gestellt (bei manchen Programmen: bevor er bewilligt) wurde.

Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn kann die Förderfähigkeit des gesamten Vorhabens gefährden, da er den erforderlichen Anreizeffekt infrage stellt. Details zur praktischen Vorbereitung auf der Seite Vorbereitung.

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