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Glossar

Anreizeffekt

Der Anreizeffekt ist eine beihilferechtliche Voraussetzung: Eine Förderung darf nur dann gewährt werden, wenn sie das Verhalten des Unternehmens tatsächlich verändert — das Vorhaben also ohne die Förderung gar nicht, in geringerem Umfang oder langsamer umgesetzt worden wäre. Ohne nachweisbaren Anreizeffekt gilt eine Förderung als reiner Mitnahmeeffekt und ist unzulässig.

In der Praxis wird der Anreizeffekt formal dadurch sichergestellt, dass der Förderantrag vor Beginn des Vorhabens gestellt werden muss — eine bereits erteilte Bestellung, ein unterschriebener Liefervertrag oder der tatsächliche Entwicklungsbeginn vor Antragstellung gefährden deshalb die Förderfähigkeit des gesamten Vorhabens. Mehr dazu auf der Seite Vorbereitung.

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