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Glossar

AGVO (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung)

Die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 651/2014) erlaubt EU-Mitgliedstaaten, bestimmte staatliche Beihilfen — darunter viele FuE-Förderungen — zu gewähren, ohne jeden Einzelfall vorab bei der EU-Kommission anzumelden. Voraussetzung ist, dass die Förderung die in der AGVO festgelegten Höchstgrenzen und Bedingungen einhält.

Für Unternehmen sichtbar wird die AGVO vor allem bei den Förderquoten: Programme wie KMU-innovativ richten ihre Fördersätze nach Projektphase (industrielle Forschung versus experimentelle Entwicklung) und Unternehmensgröße an der AGVO aus — mit einem Bonus für KMU gegenüber Großunternehmen. Die AGVO ist damit die rechtliche Grundlage, nicht die Fördersätze selbst, die je Programm variieren.

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