2026-07-10 · News
Forschungszulage und ZIM kombinieren: Was beihilferechtlich zu beachten ist
Ja, die Forschungszulage und ZIM lassen sich grundsätzlich kombinieren — die zentrale Regel dabei ist die Kumulierung von Förderungen: dieselben förderfähigen Kosten dürfen nicht zweimal gefördert werden. Für ein Vorhaben mit mehreren F&E-Arbeitspaketen ist das in der Praxis kein Ausschlussgrund, sondern eine Frage sauberer Kostentrennung.
Warum die Kombination grundsätzlich funktioniert
Die Forschungszulage ist keine klassische Projektförderung mit Bewilligungsbescheid, sondern eine steuerliche Förderung mit gesetzlichem Rechtsanspruch nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG) — sie läuft unabhängig von Wettbewerbslage, Antragsstopps oder Bewilligungsentscheidungen einzelner Projektträger. ZIM dagegen ist ein klassischer Zuschuss mit Ermessensentscheidung. Beide Instrumente setzen an unterschiedlichen Kostenarten an, was die Kombination in der Praxis erleichtert: die Forschungszulage bezuschusst Personalkosten (und im Rahmen von Auftragsforschung auch Fremdleistungen), ZIM fördert das gesamte Projektbudget inklusive Personal-, Sach- und Gemeinkosten.
Die Grenze: dieselben Kosten nicht doppelt
Was nicht funktioniert: dieselben Personalstunden derselben Mitarbeitenden am selben Arbeitspaket sowohl über die Forschungszulage als auch über ZIM abzurechnen. In der Praxis heißt das:
- — Arbeitspakete und Personalstunden für Forschungszulage und ZIM sauber trennen und dokumentieren, welcher Kostenanteil über welches Instrument läuft.
- — Die Forschungszulage eignet sich gut für bereits laufende oder abgeschlossene F&E-Arbeiten, während ein neues, klar abgegrenztes ZIM-Vorhaben separat vorbereitet wird.
- — Bei Kooperationsprojekten mit mehreren Partnern ist die Zuordnung pro Unternehmen und Arbeitspaket zu dokumentieren, nicht nur auf Projektebene.
- — Die Dokumentationspflicht steigt mit jeder zusätzlichen kombinierten Förderung — wer mehrere Instrumente nutzt, sollte die Kostenzuordnung von Anfang an nachvollziehbar anlegen, nicht erst zur Verwendungsnachweis-Prüfung.
Warum diese Kombination beihilferechtlich unkritischer ist als andere
Ein Grund, warum die Kombination aus Forschungszulage und ZIM häufig einfacher zu handhaben ist als etwa die Kombination mehrerer Zuschussprogramme: ZIM bewegt sich mit Förderbeträgen von bis zu 690.000 € Bemessungsgrundlage je Einzelprojekt bzw. 3 Mio. € bei Kooperationsprojekten regelmäßig deutlich über der De-minimis-Obergrenze von 300.000 € und läuft damit typischerweise über die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO), nicht über De-minimis-Regeln. Die Forschungszulage wiederum ist als steuerliche Maßnahme kein Zuschuss im beihilferechtlichen Sinne der De-minimis-Verordnung. Für die Kombination beider Instrumente ist deshalb primär die Kumulierungsregel der Kostentrennung relevant, nicht die De-minimis-Kumulierung.
Angaben ohne Gewähr, Stand August 2026 — maßgeblich sind die aktuellen Förderrichtlinien und, für die Forschungszulage, das FZulG in seiner jeweils gültigen Fassung. Prüfen Sie die konkrete Kostenzuordnung im Zweifel mit Ihrem Steuerberater bzw. dem zuständigen Projektträger.
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Passende Fördersumme
Förderfähige Kostenarten werden systematisch geprüft, statt Positionen zu übersehen.
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