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2026-07-10 · News

Forschungszulage und ZIM kombinieren: Was beihilferechtlich zu beachten ist

Ja, die Forschungszulage und ZIM lassen sich grundsätzlich kombinieren — die zentrale Regel dabei ist die Kumulierung von Förderungen: dieselben förderfähigen Kosten dürfen nicht zweimal gefördert werden. Für ein Vorhaben mit mehreren F&E-Arbeitspaketen ist das in der Praxis kein Ausschlussgrund, sondern eine Frage sauberer Kostentrennung.

Warum die Kombination grundsätzlich funktioniert

Die Forschungszulage ist keine klassische Projektförderung mit Bewilligungsbescheid, sondern eine steuerliche Förderung mit gesetzlichem Rechtsanspruch nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG) — sie läuft unabhängig von Wettbewerbslage, Antragsstopps oder Bewilligungsentscheidungen einzelner Projektträger. ZIM dagegen ist ein klassischer Zuschuss mit Ermessensentscheidung. Beide Instrumente setzen an unterschiedlichen Kostenarten an, was die Kombination in der Praxis erleichtert: die Forschungszulage bezuschusst Personalkosten (und im Rahmen von Auftragsforschung auch Fremdleistungen), ZIM fördert das gesamte Projektbudget inklusive Personal-, Sach- und Gemeinkosten.

Die Grenze: dieselben Kosten nicht doppelt

Was nicht funktioniert: dieselben Personalstunden derselben Mitarbeitenden am selben Arbeitspaket sowohl über die Forschungszulage als auch über ZIM abzurechnen. In der Praxis heißt das:

Warum diese Kombination beihilferechtlich unkritischer ist als andere

Ein Grund, warum die Kombination aus Forschungszulage und ZIM häufig einfacher zu handhaben ist als etwa die Kombination mehrerer Zuschussprogramme: ZIM bewegt sich mit Förderbeträgen von bis zu 690.000 € Bemessungsgrundlage je Einzelprojekt bzw. 3 Mio. € bei Kooperationsprojekten regelmäßig deutlich über der De-minimis-Obergrenze von 300.000 € und läuft damit typischerweise über die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO), nicht über De-minimis-Regeln. Die Forschungszulage wiederum ist als steuerliche Maßnahme kein Zuschuss im beihilferechtlichen Sinne der De-minimis-Verordnung. Für die Kombination beider Instrumente ist deshalb primär die Kumulierungsregel der Kostentrennung relevant, nicht die De-minimis-Kumulierung.

Angaben ohne Gewähr, Stand August 2026 — maßgeblich sind die aktuellen Förderrichtlinien und, für die Forschungszulage, das FZulG in seiner jeweils gültigen Fassung. Prüfen Sie die konkrete Kostenzuordnung im Zweifel mit Ihrem Steuerberater bzw. dem zuständigen Projektträger.

Forschungszulage und ZIM gemeinsam mit ClausiusAI vorbereiten

ClausiusAI ordnet Ihr Vorhaben den passenden Kostenarten zu und bereitet Forschungszulage und ZIM-Antrag mit sauber getrennter Dokumentation vor.

  • Schnellere Antragstellung

    Der Antrag wird strukturiert vorbereitet, statt bei null anzufangen.

  • Strukturierter Prozess

    Alle Angaben, Dokumente und offenen Punkte in einem gemeinsamen Online-Kooperationstool statt verstreuten E-Mails und Dateien.

  • Belastbarer Antragsinhalt

    Ihr Unternehmenskontext und der wissenschaftlich-technische Hintergrund fließen in den Antrag ein, statt einer generischen Vorlage.

  • Passende Fördersumme

    Förderfähige Kostenarten werden systematisch geprüft, statt Positionen zu übersehen.

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