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Glossar

Verwertungsplan

Ein Verwertungsplan beschreibt, wie die Ergebnisse eines geförderten FuE-Vorhabens nach Projektende wirtschaftlich genutzt werden sollen — etwa durch Markteinführung eines neuen Produkts, Lizenzierung, Patentanmeldung oder Integration in bestehende Produktlinien. Viele Fördergeber verlangen ihn, um einzuschätzen, ob ein Vorhaben über die reine Forschung hinaus tatsächlich wirtschaftliche Wirkung entfalten kann.

Besonders verbindlich ist der Verwertungsplan bei Horizon Europe und anderen EU-Verbundprojekten, wo er Teil der Bewertung nach dem Impact-Kriterium ist. Bei Kooperationsprojekten mit mehreren Partnern regelt der Verwertungsplan zusätzlich, wer welche Rechte an den Ergebnissen erhält — ein Punkt, der eng mit der Konsortialvereinbarung zusammenhängt und vor Antragstellung geklärt sein sollte.

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