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2026-07-28 · News

De-minimis-Grenze ausgeschöpft: Diese Förderwege stehen trotzdem offen

Wer die De-minimis-Obergrenze von 300.000 € über den rollierenden Dreijahreszeitraum bereits ausgeschöpft hat, denkt oft, dass damit auch andere Förderwege blockiert sind. Das stimmt so pauschal nicht: Die De-minimis-Regel ist nur eine von mehreren beihilferechtlichen Kategorien — größere, strukturierte Förderprogramme laufen häufig über eine andere Rechtsgrundlage und bleiben deshalb weiterhin zugänglich.

Nicht jede Förderung ist eine De-minimis-Beihilfe

Viele kleinere, regionale Zuschussprogramme werden bewusst als De-minimis-Beihilfe gewährt, weil das den Prüfaufwand für Fördergeber und Unternehmen reduziert — ohne gesondertes beihilferechtliches Genehmigungsverfahren, dafür mit der gedeckelten Obergrenze. Programme mit deutlich höheren Fördersummen sind dagegen häufig nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) freigestellt — eine eigene beihilferechtliche Kategorie mit eigenen, deutlich höheren Höchstgrenzen, unabhängig vom De-minimis-Deckel.

Welche Wege bei ausgeschöpfter De-minimis-Grenze typischerweise offen bleiben

Worauf Sie trotzdem achten sollten

Auch außerhalb der De-minimis-Regeln gilt: Dieselben förderfähigen Kosten dürfen nicht doppelt gefördert werden — dazu mehr im Beitrag zur Kumulierung von Förderungen. Und auch AGVO-Programme sind nicht grenzenlos: Auch sie kennen eigene Förderhöchstbeträge und -intensitäten, nur eben andere als die 300.000-€-Grenze der De-minimis-Verordnung. Wer unsicher ist, welche Rechtsgrundlage für ein konkretes Programm gilt, findet die Angabe in der Regel im jeweiligen Förderaufruf oder Merkblatt der Bewilligungsstelle.

Angaben ohne Gewähr, Stand August 2026 — Grundlage ist die Verordnung (EU) 2023/2831 (De-minimis) sowie die Verordnung (EU) Nr. 651/2014 (AGVO) in ihrer jeweils gültigen Fassung. Die beihilferechtliche Einordnung eines konkreten Programms sollte im Zweifel mit der zuständigen Bewilligungsstelle geklärt werden.

Förderoptionen jenseits der De-minimis-Grenze mit ClausiusAI finden

ClausiusAI prüft für Ihr Vorhaben gezielt auch AGVO-basierte Programme und die Forschungszulage — unabhängig davon, ob Ihre De-minimis-Grenze bereits ausgeschöpft ist.

  • Schnellere Antragstellung

    Der Antrag wird strukturiert vorbereitet, statt bei null anzufangen.

  • Strukturierter Prozess

    Alle Angaben, Dokumente und offenen Punkte in einem gemeinsamen Online-Kooperationstool statt verstreuten E-Mails und Dateien.

  • Belastbarer Antragsinhalt

    Ihr Unternehmenskontext und der wissenschaftlich-technische Hintergrund fließen in den Antrag ein, statt einer generischen Vorlage.

  • Passende Fördersumme

    Förderfähige Kostenarten werden systematisch geprüft, statt Positionen zu übersehen.

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