2026-07-28 · News
De-minimis-Grenze ausgeschöpft: Diese Förderwege stehen trotzdem offen
Wer die De-minimis-Obergrenze von 300.000 € über den rollierenden Dreijahreszeitraum bereits ausgeschöpft hat, denkt oft, dass damit auch andere Förderwege blockiert sind. Das stimmt so pauschal nicht: Die De-minimis-Regel ist nur eine von mehreren beihilferechtlichen Kategorien — größere, strukturierte Förderprogramme laufen häufig über eine andere Rechtsgrundlage und bleiben deshalb weiterhin zugänglich.
Nicht jede Förderung ist eine De-minimis-Beihilfe
Viele kleinere, regionale Zuschussprogramme werden bewusst als De-minimis-Beihilfe gewährt, weil das den Prüfaufwand für Fördergeber und Unternehmen reduziert — ohne gesondertes beihilferechtliches Genehmigungsverfahren, dafür mit der gedeckelten Obergrenze. Programme mit deutlich höheren Fördersummen sind dagegen häufig nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) freigestellt — eine eigene beihilferechtliche Kategorie mit eigenen, deutlich höheren Höchstgrenzen, unabhängig vom De-minimis-Deckel.
Welche Wege bei ausgeschöpfter De-minimis-Grenze typischerweise offen bleiben
- — Forschungszulage: Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung mit gesetzlichem Rechtsanspruch nach dem FZulG — kein Zuschuss im beihilferechtlichen Sinne der De-minimis-Verordnung und damit unabhängig von einer bereits ausgeschöpften De-minimis-Grenze.
- — Größere AGVO-Programme: Zuschussprogramme mit Förderbeträgen deutlich über 300.000 €, etwa ZIM mit bis zu 690.000 € (Einzelprojekte) bzw. 3 Mio. € (Kooperationsprojekte), laufen typischerweise über die AGVO statt über De-minimis-Regeln.
- — EU-Programme: Auch Programme auf europäischer Ebene wie Horizon Europe oder der EIC Accelerator fallen nicht unter die nationale De-minimis-Obergrenze.
- — DAWI-De-minimis (Sonderfall): Für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse gilt eine eigene, höhere De-minimis-Grenze von 750.000 € — relevant nur für entsprechend eingeordnete Vorhaben, aber ein Beleg dafür, dass „De-minimis“ kein einheitlicher Topf mit einer einzigen Obergrenze ist.
Worauf Sie trotzdem achten sollten
Auch außerhalb der De-minimis-Regeln gilt: Dieselben förderfähigen Kosten dürfen nicht doppelt gefördert werden — dazu mehr im Beitrag zur Kumulierung von Förderungen. Und auch AGVO-Programme sind nicht grenzenlos: Auch sie kennen eigene Förderhöchstbeträge und -intensitäten, nur eben andere als die 300.000-€-Grenze der De-minimis-Verordnung. Wer unsicher ist, welche Rechtsgrundlage für ein konkretes Programm gilt, findet die Angabe in der Regel im jeweiligen Förderaufruf oder Merkblatt der Bewilligungsstelle.
Angaben ohne Gewähr, Stand August 2026 — Grundlage ist die Verordnung (EU) 2023/2831 (De-minimis) sowie die Verordnung (EU) Nr. 651/2014 (AGVO) in ihrer jeweils gültigen Fassung. Die beihilferechtliche Einordnung eines konkreten Programms sollte im Zweifel mit der zuständigen Bewilligungsstelle geklärt werden.
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