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2026-08-09 · News

AGVO-Förderhöchstbeträge: Wie viel Beihilfe ein FuE-Vorhaben maximal erhalten kann

Wer die De-minimis-Grenze von 300.000 € kennt, unterschätzt oft, wie viel Förderung für FuE-Vorhaben tatsächlich möglich ist — denn strukturierte Programme laufen in aller Regel nicht über De-minimis-Regeln, sondern über die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO), genauer: über deren Artikel 25 für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbeihilfen. Dort gelten deutlich höhere Höchstgrenzen.

Warum die Beihilfeintensität nach Forschungsphase gestaffelt ist

Artikel 25 AGVO unterscheidet nicht nach einem einzigen Fördersatz, sondern nach Forschungsphase: Grundlagenforschung ist tendenziell mit dem höchsten Anteil förderfähig, industrielle Forschung folgt mit einem mittleren Satz, und experimentelle Entwicklung — meist der Bereich, in dem sich Unternehmensvorhaben bewegen — mit dem niedrigsten Grundsatz der drei Kategorien. Der Gedanke dahinter: Je näher ein Vorhaben an der Marktreife liegt, desto eher soll das Unternehmen selbst einen größeren Kostenanteil tragen.

Boni erhöhen die Beihilfeintensität zusätzlich

Zum Grundsatz je Forschungsphase kommen mögliche Aufschläge hinzu — etwa für kleine und mittlere Unternehmen (siehe KMU-Definition) oder für eine echte grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen, wie sie bei KMU-innovativ- Kooperationsprojekten oder EU-Verbundprojekten vorkommt. In der Kombination können die Beihilfeintensitäten für industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung nach Artikel 25 Absatz 6 AGVO auf bis zu 80 % der beihilfefähigen Kosten angehoben werden — deutlich mehr, als viele Unternehmen für ein einzelnes FuE-Vorhaben erwarten.

Was das für Ihre Programmwahl bedeutet

Der konkrete Höchstbetrag bzw. die konkrete Beihilfeintensität hängt letztlich vom gewählten Programm, der Unternehmensgröße und dem Investitionsort ab — die AGVO setzt nur den rechtlichen Rahmen, nicht den tatsächlichen Fördersatz eines einzelnen Programms wie ZIM. Wer die AGVO-Logik versteht, kann aber besser einschätzen, warum Kooperationsprojekte mit Forschungseinrichtungen oder KMU-Beteiligung regelmäßig höhere Fördersätze erreichen als vergleichbare Einzelvorhaben großer Unternehmen.

Angaben ohne Gewähr, Stand August 2026 — Grundlage ist Artikel 25 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 (AGVO) in ihrer jeweils gültigen Fassung; die tatsächliche Förderquote bestimmt sich nach der Förderrichtlinie des jeweiligen Programms.

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    Der Antrag wird strukturiert vorbereitet, statt bei null anzufangen.

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    Ihr Unternehmenskontext und der wissenschaftlich-technische Hintergrund fließen in den Antrag ein, statt einer generischen Vorlage.

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