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Förderprogramm Deutschland

Forschungszulage beantragen

Die Forschungszulage nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG) ist eine steuerliche Förderung für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben — unabhängig von Branche und Unternehmensgröße. Anders als bei den meisten anderen Förderprogrammen läuft der Antrag zweistufig über Finanzamt und Bescheinigungsstelle.

Förderquote und förderfähige Kosten

So läuft der Antrag ab

  1. 1. Bescheinigung bei der BSFZ: Online-Antrag bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage, die prüft, ob das Vorhaben inhaltlich förderfähige Forschung/Entwicklung darstellt.
  2. 2. Festsetzung beim Finanzamt: Mit der BSFZ-Bescheinigung wird der eigentliche Antrag auf Festsetzung der Forschungszulage über ELSTER beim zuständigen Finanzamt gestellt.

Angaben ohne Gewähr, Stand Juli 2026 — maßgeblich sind die offiziellen Angaben der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) und des Finanzamts.

Bild folgt

Schema des zweistufigen Antragswegs über BSFZ und Finanzamt.

Forschungszulage mit ClausiusAI beantragen

Der zweistufige Prozess über BSFZ und Finanzamt ist fehleranfällig, wenn die inhaltliche Beschreibung des F&E-Vorhabens nicht zur steuerlichen Logik passt. ClausiusAI bereitet die inhaltliche Bescheinigungsgrundlage strukturiert vor.

  • Schnellere Antragstellung

    Der Antrag wird strukturiert vorbereitet, statt bei null anzufangen.

  • Strukturierter Prozess

    Alle Angaben, Dokumente und offenen Punkte in einem gemeinsamen Online-Kooperationstool statt verstreuten E-Mails und Dateien.

  • Belastbarer Antragsinhalt

    Ihr Unternehmenskontext und der wissenschaftlich-technische Hintergrund fließen in den Antrag ein, statt einer generischen Vorlage.

  • Passende Fördersumme

    Förderfähige Kostenarten werden systematisch geprüft, statt Positionen zu übersehen.

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